Videokanaldetektion
In Ergänzung zu der Einzelsenderanalyse werden im Rahmen der Videokanaldetektion die üblichen Videokanäle A-D geprüft und analysiert. Darüber hinaus werden im Rahmen dieser Überprüfungsmethode nicht genehmigte Frequenzen mit einem Videoscanner auch im Frequenzbereich 900-2520 MHz kontrolliert.

Diese Überprüfung dient der Feststellung auf das Vorhandensein von drahtlosen Funkkameras. Die Besonderheit bei der Untersuchung ist, dass der Empfänger nicht nur die üblichen Kanäle für drahtlose Funkkameras überprüft, wie zuvor beschrieben, sondern auch jene Videosender, die außerhalb der Norm arbeiten, erfasst werden.
Dieses ist von extremer Wichtigkeit, da bei einer Abhöraktion, bei
der auch Videosignale übertragen werden, meist nicht die üblicherweise
genehmigten Videokanäle A-D genutzt werden, sondern Kanäle außerhalb
dieses Normbereiches. Letztlich kann der eingesetzte Scanner auch Funkkameras,
die z.B. im 1200 MHz-Bereich arbeiten detektieren.
Im Rahmen der Überprüfungsmaßnahme werden sowohl NTSC als auch PAL-Signale
festgestellt. Daher ist der Einsatz eines solchen Gerätes im Rahmen
der Videokanaldetektion unumgänglich zur Auffindung von drahtlosen Kameras,
insbesondere jenen, die außerhalb der legalen Frequenzbereiche im 2,4
GHz Band übertragen.













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