Abhörgeräte im Büro gefunden: Ein Fall aus unserer Praxis
Bei einer Lauschabwehr in einem deutschen Unternehmen wurden mehrere technisch zusammenhängende Abhörkomponenten entdeckt: ein Sprachaufzeichnungsprogramm auf einem Büro-PC, zwei auf 434,1 MHz eingestellte Scanner sowie ein sprachgesteuerter Kleinstsender mit einer Nutzleistung von 30 mW.
Der Fall zeigt besonders deutlich, warum sich eine professionelle Untersuchung nicht auf die Suche nach einer einzelnen „Wanze“ beschränken darf. Erst die Verbindung von IT-Prüfung, physischer Suche und Funktechnik machte den Zusammenhang der einzelnen Befunde sichtbar.
Ausgangslage: Verdacht auf abgehörte Gespräche im Büro
In einem größeren Unternehmen in Norddeutschland bestand der Verdacht, dass vertrauliche Gespräche aus einem Büro nach außen gelangten. Der betreffende Raum wurde aufgrund seiner Größe zugleich als Konferenzraum genutzt.
Der Auftrag bestand deshalb darin, den Raum technisch auf mögliche Abhörmechanismen zu untersuchen. Parallel zur klassischen Lauschabwehr wurde auch die IT-Umgebung einbezogen.
Erster Befund: Sprachaufzeichnung über den Büro-PC
Bei der IT-Prüfung wurde auf einem regulär im Raum genutzten PC ein Sprachaufzeichnungsprogramm festgestellt. Über ein angeschlossenes Mikrofon konnte damit der Raumton aufgezeichnet werden.
Dieser Befund war für sich genommen bereits sicherheitsrelevant. Er erklärte aber noch nicht die weiteren technischen Komponenten, die im Verlauf der Untersuchung gefunden wurden.
PC und Aufzeichnungssoftware
Ein Sprachaufzeichnungsprogramm konnte den über ein Mikrofon erfassten Raumton speichern.
Empfangstechnik
Im Büro wurden zwei auf dieselbe Frequenz eingestellte Scanner gefunden.
Versteckter Sender
Am Schreibtisch des Abhöropfers wurde ein sprachgesteuerter Kleinstsender entdeckt.
Zwei versteckte Scanner auf 434,1 MHz
Unter einer Schreibtischplatte wurde ein Miniscanner gefunden, dessen Empfangsfrequenz auf 434,1 MHz eingestellt war. An diesem Gerät befand sich ein 3,5-mm-Klinkenstecker, der einen Anschluss an den PC beziehungsweise dessen Aufzeichnungsmöglichkeit erlaubte.
Bei der weiteren Suche wurde ein zweiter Scanner festgestellt. Auch dieser war auf 434,1 MHz eingestellt. Er verfügte über einen Kopfhörer und konnte damit zum direkten Empfang beziehungsweise Mithören verwendet werden.
Der versteckte Kleinstsender am Schreibtisch
Im weiteren Verlauf der Untersuchung wurde am Schreibtisch des betroffenen Mitarbeiters unter einer Abdeckleiste ein Kleinstsender gefunden. Das Gerät hatte eine Nutzleistung von 30 mW und war sprachgesteuert.
Sprachsteuerung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Sender bei Geräuschen beziehungsweise Sprache aktiv wurde. Er musste daher nicht permanent mit identischem Sendemuster arbeiten.
Eine Funktionsprüfung vor Ort bestätigte, dass der Sender arbeitsfähig war und Gespräche aus dem Raum übertragen konnte.
434,1 MHz: Der technische Zusammenhang der Funde
Drei Komponenten, eine Frequenz
Die Überprüfung des Kleinstsenders ergab eine Arbeitsfrequenz von 434,1 MHz. Genau auf diese Frequenz waren auch beide zuvor gefundenen Scanner eingestellt.
Anschlussmöglichkeit an den PC
Direktes Mithören per Kopfhörer
Sprachgesteuerte Audioübertragung
Damit ergab sich ein technischer Zusammenhang zwischen Sender und Empfangsgeräten. Der versteckte Sender konnte Raumgespräche erfassen und auf jener Frequenz übertragen, auf die beide Empfangsgeräte eingestellt waren.
Wie aktive Funkübertragungen bei einer professionellen Untersuchung gesucht und bewertet werden, erläutern wir auf unserer Seite zur Hochfrequenzanalyse.
Interne Risiken: Warum Zugang zum Unternehmen eine Rolle spielt
Der Fall macht sichtbar, dass sich ein Abhörszenario nicht zwingend auf einen unbekannten externen Angreifer reduzieren lässt. Empfangstechnik innerhalb des Unternehmens und die Platzierung eines Senders im unmittelbaren Arbeitsbereich setzen jedenfalls voraus, dass Zugangsmöglichkeiten und interne Abläufe bei der Untersuchung berücksichtigt werden.
Die technischen Befunde allein beantworten jedoch nicht die strafrechtliche Frage, wer welche Komponente installiert oder benutzt hat. Der Fall wurde anschließend einer staatsanwaltschaftlichen Untersuchung zugeführt.
Was dieser Praxisfall für eine professionelle Lauschabwehr zeigt
Der Fall ist vor allem deshalb interessant, weil kein einzelnes Gerät das gesamte Szenario erklärte. Erst mehrere Befunde ergaben gemeinsam ein nachvollziehbares Bild.
Raum und IT gehören zusammen
Abhörtechnik kann mit vorhandener Computertechnik kombiniert werden. Deshalb sollte die Untersuchung bei konkretem Anlass auch digitale Komponenten berücksichtigen.
Ein Signal ist noch kein Gesamtbefund
Frequenzdaten werden erst durch Lokalisierung, Gerätezuordnung und Funktionsprüfung aussagekräftig.
Mehrere Komponenten können zusammenspielen
Sender, Empfänger und Aufzeichnungstechnik müssen nicht als ein einziges Gerät auftreten.
Fundzustand dokumentieren
Position, Verkabelung, Frequenz und Funktion einer verdächtigen Komponente können für die spätere Bewertung relevant sein.
Den vollständigen Ablauf einer technischen Untersuchung erläutern wir unter Ablauf einer professionellen TSCM-Untersuchung. Wie nach einem bestätigten Fund mit verdächtiger Technik umgegangen werden kann, beschreibt die Seite Maßnahmen, Neutralisierung und Beweissicherung.
Verdacht auf Abhörtechnik im Büro?
Wenn vertrauliche Inhalte nach außen gelangen oder konkrete Hinweise auf technische Manipulation bestehen, sollte zunächst geklärt werden, welche Räume, Systeme und möglichen Zugangswege betroffen sind. Eine professionelle Untersuchung auf Wanzen im Büro kann anschließend gezielt geplant werden.
Sie haben einen konkreten Abhörverdacht?
Schildern Sie uns, welche Auffälligkeiten Sie festgestellt haben und welche Räume oder technischen Systeme betroffen sind. Wir besprechen mit Ihnen, welche Untersuchung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Häufige Fragen zu diesem Praxisfall
Was wurde in diesem Praxisfall gefunden?
Bei der Untersuchung wurden mehrere zusammenhängende Komponenten festgestellt: ein Sprachaufzeichnungsprogramm auf einem Büro-PC, zwei auf 434,1 MHz eingestellte Scanner und ein sprachgesteuerter Kleinstsender mit 30 mW, der ebenfalls auf 434,1 MHz arbeitete.
Warum war die gleiche Frequenz von Sender und Empfängern relevant?
Die identische Arbeits- beziehungsweise Empfangsfrequenz von 434,1 MHz stellte einen technischen Zusammenhang zwischen dem versteckten Sender und den aufgefundenen Empfangsgeräten her. Die Funktion des Senders wurde vor Ort zusätzlich geprüft.
Warum reichte eine reine Funksuche in diesem Fall nicht aus?
Der Fall umfasste sowohl Funktechnik als auch ein Sprachaufzeichnungsprogramm auf einem PC. Erst die Verbindung von IT-Prüfung, physischer Suche und technischer Analyse machte das Gesamtbild sichtbar.
Was bedeutet sprachgesteuerter Sender?
Ein sprachgesteuerter Sender wird durch Geräusche beziehungsweise Sprache aktiviert und sendet nicht zwingend dauerhaft. Dadurch kann er sich anders verhalten als ein permanent sendendes Gerät.
Beweist ein technischer Fund automatisch, wer die Wanze installiert hat?
Nein. Ein technischer Fund kann Funktionsweise, Standort und technische Zusammenhänge belegen. Die strafrechtliche Zuordnung zu einer Person ist eine eigene Frage und war in diesem Fall Gegenstand der anschließenden staatsanwaltschaftlichen Untersuchung.
Was zeigt der Fall für Unternehmen?
Er zeigt vor allem, dass bei einem Abhörverdacht verschiedene technische Ebenen berücksichtigt werden sollten. Empfangsgeräte, Sender, Computer und mögliche Aufzeichnungswege können zusammengehören und müssen im Zusammenhang bewertet werden.
Wie wird ein solcher Fund dokumentiert?
Verdächtige Komponenten sollten in ihrem Fundzusammenhang dokumentiert und technisch geprüft werden. Je nach Fall können Fotos, Frequenzdaten, Einbauort, Verkabelung, Funktionsprüfung und weitere technische Befunde relevant sein.
Was sollte ein Unternehmen bei einem konkreten Abhörverdacht tun?
Der Verdacht sollte zunächst vertraulich behandelt und der betroffene Bereich möglichst nicht unnötig verändert werden. Anschließend kann eine technische Untersuchung klären, ob sich tatsächlich Abhörtechnik oder andere sicherheitsrelevante Auffälligkeiten feststellen lassen.


