Lauschabwehr unter Einsatz von Röntgentechnik
Inhaltsübersicht
Röntgen bei der Suche nach Abhörgeräten
Nach der visuellen Kontrolle eines Raumes auf Abhörtechnik ergeben sich grundsätzlich bestimmte Bereiche, die fragwürdig sind.
Das sind Bereiche, die wir entweder nicht durchmessen können oder die nicht aufschraubbar sind. Daher untersuchen wir verdächtige Gegenstände im Rahmen der Lauschabwehr mit einem Röntgengerät. Das Röntgen erfolgt unmittelbar in den Räumen selber, sofern der Kunde diese Sicherheitsstufe geordert hat.
Abhörgeräte moderner Natur sind nicht mehr mit jenen aus den 60er oder 70er Jahre vergleichbar. Die technisch fortschreitende Entwicklung aller elektronischen Bauteile führte bei Abhörgeräten zu einer hochtechnisierten Entwicklung.
Moderne Abhörgeräte existieren in Miniaturform. Sie lassen sich daher in nahezu allen Bereichen gefährdeter Räume oder in Gegenständen unterbringen und verstecken.
Daher bietet es sich an, diese Gegenstände zur zweifelsfreien Überprüfung auf das Vorhandensein von Abhörgeräten zu röntgen.
Die Untersuchung durch Röntgentechnik erlaubt Einblicke in das Innere von nicht messbaren Gegenständen oder solchen Gegenständen, die nicht zerstörungsfrei zu öffnen sind.
Eine Röntgenuntersuchung im Rahmen einer Lauschabwehr
Gefahr im Telefonhörer
Ein Beispiel für eine klassische Gefährdung: Der Telefonhörer.
In nahezu allen Büros, in denen eine Suche nach Abhörgeräten notwendig ist, gibt es Telefone.
Ein Telefon ist in der Regel mit einem Hörer ausgestattet. Dieser Hörer beinhaltet üblicherweise neben einem Lautsprecher auch ein Mikrofon. Andernfalls würde er nicht funktionieren.
Inzwischen lassen sich über das Internet zum Abhören fertig verwanzte Telefonhörer kaufen. Diese sind bereits mit einer entsprechenden Abhöreinrichtung versehen.
Die Wanze befindet sich dann in dem Hörer, der als solcher verschweißt ist. Der Hörer ist stets mit einem Klipstecker an den eigentlichen Telefonapparat angeschlossen.
Für den Austausch dieses Hörers benötigt man wenige Sekunden. Es gibt diese verwanzten Hörer
- in jeder gängigen Bauart
- für jede gängige Telefonreihe
- in jeder gewünschten Farbe
- und mit jedem gewünschten Aufdruck.
Auch technische Laien sind nach Kauf eines solchen verwanzten Telefonhörers dann in der Lage, binnen weniger Augenblicke ein Telefon abzuhören. Dazu tauschen sie einfach nur den Hörer aus.
Eine normale Messung dieses Hörers mit herkömmlichen elektronischen Hilfsmitteln ist nicht möglich. Der Grund ist einfach: diese elektronischen Hilfsmittel können nicht anzeigen, ob in dem Hörer neben dem regulären Mikrofon noch ein zweites Mikrofon, was als Wanze dient, integriert ist oder nicht.
Hier ist daher das Röntgen die einzige sichere Option um festzustellen, ob das Telefon verwanzt ist.
Ein Szenario dieser Art gilt für alle elektronischen Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die man nicht zerstörungsfrei auseinander nehmen kann. Bei diesen erfolgt ebenfalls ein umfassender Check per Röntgengerät.
Ohne Röntgen bleiben Gefahren ungeprüft
Verzichten wir auf das Röntgen gefährdeter Gegenstände, ergäbe sich automatisch eine Gefahrensituation. Diese sieht so aus, dass jedes im Raum gesprochene Wort unmittelbar abgehört werden kann.
Ein denkbares Szenario wäre die Aktivierung der im Telefonhörer integrierten Wanze durch ein einfaches Anrufen des betroffenen Gerätes.
Unmittelbar nach Aktivierung des integrierten Abhörgerätes hört der Anrufer jedes im betroffenen Raum gesprochene Wort mit. Dabei ist es unabhängig davon, ob es ein Gespräch per Telefon oder eine normale Unterhaltung im Raum ist.
Das Abhören ist dann leicht wie ein Kinderspiel. Es bedarf keinerlei technischer Kenntnisse zum Einbau, da auch ein Laie den Hörer jederzeit schnell austauschen kann.
Selbst in Hochsicherheitsbereichen, in denen nur befugte Personen Zutritt haben und in denen es keinen Besucher – und Kundenverkehr gibt, existiert ein Risiko. Der Austausch des normalen Telefonhörers gegen einen verwanzten ist durch Wartungspersonal, dem Reinigungspersonal oder ähnlichen Personen möglich.
Spioniert Sie jemand aus? Dann rufen Sie an und lassen sich zum Abhörschutz beraten:
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