Mit Richtmikrofon Nachbarn abhören – geht das und ist es erlaubt?
Inhaltsübersicht
- 1 Mit Richtmikrofon Nachbarn abhören – geht das und ist es erlaubt?
- 1.1 Abhören – Strafbarkeit gemäß § 201 StGB
- 1.2 Sie wohnen Hauswand an Hauswand mit Ihrem Nachbarn
- 1.3 Durch Wände hören ist leicht – Die Glas Methode
- 1.4 Klage auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und Unterlassung
- 1.5 Geltendmachung von Ansprüchen im Strafverfahren
- 1.6 Detektei beweist das Abhören durch Ihren Nachbarn
- 1.7 Verdacht auf Abhören? Nehmen Sie Kontakt zu einem Detektiv auf
Autor: Rechtsanwalt Daniel Beba
Fast jeder hat es schon einmal im Fernsehen gesehen – das Richtmikrofon. Heimlich belauschen Fremde die vertraulichen Gespräche anderer und spionieren sie aus.
Denn ein Richtmikrofon ist heutzutage schon für wenig Geld zu haben. Damit sind diese Geräte für jedermann erschwinglich, und manche Menschen schrecken nicht davor zurück, aus Neugier ein Abhörgerät zu benutzen.
Der Besitz eines solchen Gerätes ist nicht verboten, wohl aber das Abhören. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Hintergründe und was Sie tun können.
Hört Ihr Nachbar Sie heimlich ab?
Abhören – Strafbarkeit gemäß § 201 StGB
Ein Blick aus dem Fenster ist nicht strafbar, ein Lauschangriff durch Wände unter den nachfolgenden Voraussetzungen schon, was viele nicht wissen. Was genau strafbar ist, regelt § 201 StGB.
201 StGB schützt die Vertraulichkeit des Wortes. Konkret heißt es dort:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
- das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
- eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
- das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
- das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
Das bringt Sie allerdings nur weiter, wenn Sie die Tatsachen beweisen können. Hier kommen wir ins Spiel. Egal ob Haus oder Wohnung. Unsere Profis klären bei Ihnen vor Ort, ob Sie Opfer von Spionage geworden sind und ob jemand Ihre Privatsphäre verletzt.
Sie wohnen Hauswand an Hauswand mit Ihrem Nachbarn
Oft gibt es Probleme mit den unmittelbaren Nachbarn im Reihen-, Doppel- oder Mehrfamilienhaus. Die Befürchtung: Mein Nachbar hört mich, aber ich kann es nicht beweisen.
Hier setzt unsere Arbeit an. Nicht alles, aber das meiste lässt sich überprüfen und nachweisen. Im Laufe unserer jahrzehntelangen Tätigkeit haben wir immer wieder Einsätze im Bereich der sogenannten Lauschabwehr.
Mal ist es ein neugieriger Nachbar, mal ein eifersüchtiger Ex oder gar ein Stalker. Die Menschen haben ganz unterschiedliche Motive und denken nicht an die Konsequenzen.
Wir verfügen über eine umfangreiche technische Ausrüstung, um Wanzen oder andere Abhörgeräte aufzuspüren. Dabei setzen wir auf Qualität.
Neben der entsprechenden Ausrüstung verfügen wir über geschultes Personal. So können wir die technischen Daten auch auswerten. Als Laie haben Sie hier keine Chance, den Sachverhalt aufzuklären.
Durch Wände hören ist leicht – Die Glas Methode
Eine einfache Möglichkeit zum Lauschen an der Wand besteht darin, dass man ein einfaches Glas an die Wand legt und sein Ohr auf den Boden presst. Das Glas dient als Verstärker. Es wird eine akustische Verbindung zwischen Wand und Glas hergestellt. Das funktioniert genauso an der Decke.
Es kommt hierbei schlechterdings keine Technik zum Einsatz, die man erfassen könnte. Es ist nicht möglich, dem Lauscher auf die Schliche zu kommen. Allerdings setzen die Täter fast nie ein Glas ein, sondern vielfältige Arten von technischen Hilfsmittel, weil das Abhören damit effektiver ist. Das sind dann zum Beispiel Tonverstärker, auch Geräuschverstärker genannt. Per Kopfhörer hört der Nachbar dann alles, was nebenan gesprochen wird.
Zum Selbstschutz können Sie allenfalls versuchen, laute Geräusche zu machen, um ein Gespräch zu übertönen. Allerdings ist das ganz sicher keine Dauerlösung für Ihr Problem. Erlaubt ist das heimliche Abhören auf diese Art mittels Geräuschverstärkern an Wänden nicht. Ohne Zustimmung oder gesetzliche Regelungen darf niemand andere Leute abhören oder deren Gesprächen heimlich zuhören.
Allgemein verfügbare Abhörgeräte
Wie bereits erwähnt, sind Abhörgeräte frei erhältlich. Dabei gibt es durchaus hochwertige und teure Geräte. Alles ist eine Frage des Preises. Solche Richtmikrofone werden ganz legal bei verschiedenen Aktivitäten eingesetzt, um die Sprachqualität bei Aufzeichnungen zu verbessern.
Es gibt spezielle Geräte, die das Abhören durch Wände hindurch ermöglichen. Diese werden von Handwerkern eingesetzt, die so feststellen können, ob in einer Wand ein Rohrbruch vorliegt. So können aufwendige Arbeiten vermieden werden.
Wie kann mein Nachbar mich abhören?
Heutzutage gibt es viele Möglichkeiten, Gespräche abzuhören. Neben Richtmikrofonen werden wohl am häufigsten Wanzen als Abhörgeräte eingesetzt. Das Mithören und teilweise sogar das Aufzeichnen ist mit dieser Technik problemlos möglich.
Der konkrete Einsatz von Abhörtechnik hängt letztlich von den Gegebenheiten vor Ort ab. Wand an Wand ist es einfacher als über größere Entfernungen.
Neben der Glasmethode könnte der Nachbar auch ein Loch bis kurz vor den Durchbruch bohren und ein empfindliches Mikrofon einführen. Diese Methoden sind letztlich schwer aufklärbar.
Das Abhören ist aber auch auf Distanz möglich. Entsprechende Geräte sind als Kugelschreiber oder USB-Stick getarnt. Für den Nachbarn, den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin ist es ein Leichtes, ein solches Gerät bei einem Besuch unbemerkt zurückzulassen. Eine Einwilligung dazu holt sich ein Täter nie.
Finden Sie also einen USB Stick, der nicht von Ihnen eingesteckt wurde, sollten Sie skeptisch sein und diesen entfernen.
Bleiben Zweifel, sind Sie gut beraten einen Profi hinzuzuziehen, um den Wahnsinn zu beenden. Unsere Experten wissen genau, worauf sie zu achten haben und sorgen schnell für Klarheit, damit Sie wieder zur Ruhe kommen können.
Klage auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und Unterlassung
Die rechtlichen Ansprüche können ganz unterschiedlicher Natur sein. Allen voran steht ein Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB.
Wenn jemand durch Abhörmaßnahmen in Ihren geschützten Lebensbereich eindringt, kann das auch schwere psychische Probleme auslösen. Man fühlt sich zu Hause einfach nicht mehr sicher. In einem solchen Fall muss der Täter Wiedergutmachung leisten. In der Rechtssprache spricht man von Sühne und Genugtuung. Das Opfer hat Anspruch auf eine Geldentschädigung. Allfällige Verfahrens- und Anwaltskosten sind dann ebenfalls vom Täter zu tragen.
Noch gravierender sind Eingriffe in den Geschäftsbetrieb durch Konkurrenten oder Mitarbeiter. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, welcher Schaden genau entstanden ist. Möglicherweise kann ein entgangener Gewinn geltend gemacht werden.
In familienrechtlichen Auseinandersetzungen kann es zu einer Verwirkung von Unterhaltsansprüchen kommen, wenn der Ex einen ausspioniert.
Geltendmachung von Ansprüchen im Strafverfahren
In Fällen illegalen Abhörens lohnt es sich immer, über ein sogenanntes Adhäsionsverfahren nachzudenken. Dieses ist in § 403 StPO geregelt.
Der Verletzte kann einen vermögensrechtlichen Anspruch aus der Tat, der in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fällt und noch nicht anderweitig gerichtlich geltend gemacht worden ist, gegen den Beschuldigten im Strafverfahren geltend machen.
Dies erspart im Zweifelsfall wertvolle Zeit und einen langwierigen Zivilprozess. Besprechen Sie dies unbedingt nochmals mit Ihrem Rechtsanwalt.
Detektei beweist das Abhören durch Ihren Nachbarn
Wenn Sie zum Beispiel nach einem Nachbarschaftsstreit das Gefühl haben, dass Ihr Nachbar Sie belauscht, ist es Zeit für unsere Profis. Wir erarbeiten für Sie Lösungen.
Je nach konkretem Verdacht klären wir mit Ihnen Schritt für Schritt das weitere Vorgehen. Wir verfügen über eine umfangreiche Ausrüstung, die im Rahmen der Lauschabwehr zum Einsatz kommen.
Überdies können wir im Labor forensisch untersuchen, ob Geräte manipuliert wurden. Dazu schicken Sie uns Ihr Gerät und erhalten innerhalb kurzer Zeit einen ausführlichen schriftlichen Bericht.
Sollte sich der Verdacht erhärten, können wir im nächsten Schritt auch Ihre Räume oder Ihr Fahrzeug auf Abhörgeräte untersuchen. Unsere Geräte sind in der Lage, entsprechende Störungen von Abhörgeräten aufzuspüren und messbar nachzuweisen.
Verdacht auf Abhören? Nehmen Sie Kontakt zu einem Detektiv auf
Wir haben das Wissen, um Sie zu schützen und sind seit Jahrzehnten im Geschäft. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation und machen uns ein Bild von der Situation. Danach erhalten Sie Vorschläge für mögliche Vorgehensweisen zur Aufklärung und Dokumentation, um der Sache auf den Grund zu gehen. Abschließend erhalten Sie von uns ein Angebot für die konkrete Lauschabwehr mit einem klaren Preis.
Unter der untenstehenden Telefonnummer erhalten Sie umgehend Antworten auf Ihre Fragen:
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0800 - 33 33 853
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